Rechtsanwalt Rüdiger Gust studierte an den Universitäten Bayreuth und Würzburg Jura. Sein Studium ergänzte er durch eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Die sich nach dem ersten Staatsexamen  anschließende Referendarzeit verbrachte er am Amtsgericht Kulmbach, bei der Staatsanwaltschaft in Bayreuth und bei der Regierung von Oberfranken. Ebenfalls im Rahmen seiner Referendarzeit sammelte Herr Gust Auslandserfahrungen durch seine juristische Tätigkeit in einer renommierten Anwaltskanzlei in den USA. Zusätzliche Kenntnisse in allen Belangen des Erbrechts konnte er als Geschäftsstellenleiter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten (DSE) erlangen. Seit 2006 ist Herr Rechtsanwalt Rüdiger Gust befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Die Kanzlei Gust ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Erbrechtes und den damit verbundenen und verwandten Rechtsgebieten tätig. Da das gesetzliche Erbrecht oftmals nicht mit dem individuellen Willen der Erblasser übereinstimmt, lohnt es sich, schon vor einem Erbfall die Erbfolge mit Herrn Gust zu klären. Er leistet professionelle Beratung und Vertretung zu den Themen:

  • Erbrecht (Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis …)
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Unternehmens- und Betriebsnachfolge
  • Gesellschaftsrecht (Gründung, GmbH, AG, KG, OHG, Haftung, Haftungsbeschränkung, Handelsregister, Kapitalgesellschaften, Körperschaften, Personengesellschaften, Prokura …)

Rechtsanwalt Gust ist vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

 

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